DESIGNNOVA

Partnerbedingungen

für das Designnova Partnerprogramm · Stand: 29. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm von Julia Esterlein, Bahnhofstraße 87, 71679 Asperg („Designnova“). Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Registrierung kommt der Partnervertrag zustande.

2. Partnerlink und Zuordnung

Der Partner erhält einen persönlichen Empfehlungslink. Eine Empfehlung wird zugeordnet, wenn eine interessierte Person den Partnerlink verwendet und innerhalb von 30 Tagen ein Designnova-Abonnement abschließt. Voraussetzung ist, dass die Zuordnung technisch eindeutig erfasst wurde. Nachträgliche oder doppelte Zuordnungen sind ausgeschlossen.

3. Provision

Der Partner erhält 20 % Provision auf die ersten sechs erfolgreich bezahlten Abrechnungen eines vermittelten Designnova-Abonnements. Wird im eindeutig zugeordneten Erstabschluss gleichzeitig die optionale Designnova Studio-Webseite gebucht und erfolgreich bezahlt, wird auch deren tatsächlich vereinnahmter Nettobetrag in die erste Provisionsabrechnung einbezogen. Maßgeblich ist jeweils der bei Designnova eingegangene Nettobetrag nach Abzug von Umsatzsteuer, Erstattungen, Rückbuchungen und Rabatten. Für kostenlose Testphasen, stornierte oder nicht bezahlte Leistungen entsteht keine Provision. Andere Zusatz- oder Individualleistungen sind nur provisionsberechtigt, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

4. Abrechnung und Auszahlung

Provisionen werden im Partner-Dashboard erfasst. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und sobald die hierfür erforderlichen Auszahlungs- und Steuerangaben vollständig vorliegen. Rückerstattete oder zurückgebuchte Zahlungen können verrechnet oder als Provision rückgängig gemacht werden. Der Partner ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.

5. Pflichten des Partners

Der Partner darf Designnova sachlich und wahrheitsgemäß empfehlen. Unzulässig sind insbesondere Spam, unerlaubte Werbung, irreführende Aussagen, fingierte Eigenempfehlungen, Markenanzeigen ohne Zustimmung sowie die Zusage nicht bestehender Preise, Funktionen oder Garantien. Gesetzliche Informations-, Kennzeichnungs- und Datenschutzpflichten sind einzuhalten. Werbung ist als solche beziehungsweise als Affiliate-Empfehlung zu kennzeichnen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

6. Marken und Inhalte

Designnova gestattet für die Dauer der Partnerschaft die widerrufliche Nutzung freigegebener Namen, Logos und Werbemittel ausschließlich zur Bewerbung des Partnerprogramms. Veränderungen oder eine Nutzung, die den Eindruck einer gesellschaftsrechtlichen Vertretung erweckt, sind nicht gestattet.

7. Laufzeit und Beendigung

Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform beendet werden. Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits wirksam entstandene Provisionen bleiben bestehen; bei Missbrauch oder Verstößen können unberechtigt entstandene Provisionen storniert werden. Nach Vertragsende darf der Partnerlink nicht mehr beworben werden.

8. Verfügbarkeit und Haftung

Eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Partnerlinks oder Dashboards wird nicht geschuldet. Designnova haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Der Partner darf personenbezogene Daten möglicher Interessenten nicht ohne Rechtsgrundlage an Designnova übermitteln.

10. Änderungen und Schlussbestimmungen

Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden in Textform angekündigt. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht. Ist der Partner Kaufmann, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand der Sitz von Designnova. Designnova ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.